Checkliste Haushaltsauflösung: Schritt für Schritt
Rechnen Sie ab der Kündigung mit drei Monaten, für die eigentliche Arbeit mit sechs bis acht Wochen. Zuerst kommen die Formalien, also Kündigung, Verträge und Nachsendeauftrag. Dann das Aussortieren dessen, was bleiben soll. Zuletzt die Räumung und die Übergabe. Wer in dieser Reihenfolge arbeitet, muss nichts zweimal anfassen.
Stand:
Drei Monate vorher: die Kündigung
Das ist der Teil, den man am liebsten aufschiebt, und der einzige, bei dem von Anfang an eine Frist läuft.
- Mietvertrag rechtzeitig kündigenDie Kündigungsfrist für Mieter beträgt in der Regel drei Monate. Kündigen Sie deshalb als Erstes, schriftlich, mit Datum und nachweisbarem Zugang. Ab da steht fest, bis wann die Wohnung leer sein muss. Bei einem Todesfall gilt eine besondere Frist.
Acht bis sechs Wochen vorher: die Formalien
Jetzt kommen Verträge, Post und Versicherungen dran. Wer das früh erledigt, hat später den Kopf frei.
- Verträge kündigen oder ummeldenInternet, Telefon, Rundfunkbeitrag, Zeitungen, Vereine, Abos, dazu Strom, Gas und Wasser zum Übergabetag. Am besten in einer Liste, die Sie abhaken, sonst läuft irgendetwas weiter.
- Nachsendeauftrag einrichtenBei der Post, für mindestens sechs Monate. Das fängt Rechnungen und Behördenpost ab, an die niemand gedacht hat.
- Versicherungen prüfenHausrat und Haftpflicht enden nicht automatisch. Bei einem Todesfall die Versicherer über den Sterbefall informieren.
Vier bis zwei Wochen vorher: aussortieren
Jetzt geht es um Dinge, nicht mehr um Papier. Der wichtigste Rat: nicht alles anfassen wollen.
- Behalten markieren, nicht wegsortierenMarkieren Sie mit Klebeband, was mitkommt. Alles andere lassen Sie stehen. Vorsortieren kostet Wochen und ändert am Preis kaum etwas.
- Papiere und Wertsachen zuerstAusweise, Urkunden, Sparbücher, Versicherungsunterlagen, Fotos, Schmuck. Diese Kiste packen Sie selbst und nehmen sie mit, bevor jemand anderes die Wohnung betritt.
- Angebote einholenKostenlose Besichtigung, Festpreis schriftlich. Achten Sie darauf, dass Keller, Dachboden und Garage im Angebot stehen, die werden am häufigsten vergessen.
- Wertvolles klärenMöbel, Werkzeug oder Sammlungen können angerechnet werden. Sagen Sie bei der Besichtigung, wenn Sie etwas lieber selbst verkaufen möchten.
- Halteverbot rechtzeitig beantragenWenn vor dem Haus kein Platz für den Transporter ist, braucht es eine Halteverbotszone. Die beantrage ich, sagen Sie es aber schon bei der Besichtigung, denn die Genehmigung braucht Vorlauf.
Die letzte Woche und der Räumungstag
- Zugang organisierenParkplatz freihalten, Aufzug reservieren, Schlüssel übergeben.
- Zählerstände ablesenStrom, Gas, Wasser, am besten mit Foto und Datum. Das spart hinterher Diskussionen mit den Versorgern.
- RäumungSie müssen nicht dabei sein. Ein Schlüssel und eine erreichbare Telefonnummer genügen.
- Übergabe mit ProtokollBesenrein, mit Übergabeprotokoll und Entsorgungsnachweis. Beides aufbewahren, das Protokoll für die Kaution, den Nachweis für den Vermieter. Für das Finanzamt heben Sie Rechnung und Zahlungsnachweis auf.
Was am häufigsten vergessen wird
- Der Dachboden. In vielen Häusern gehört ein Abteil zur Wohnung, das seit Jahren niemand betreten hat.
- Der Briefkasten und das Namensschild an der Klingel.
- Ein Kellerabteil in einem anderen Haus oder eine separat angemietete Garage.
- Der Kühlschrank. Abtauen, sonst läuft er beim Transport aus.
- Digitale Konten und Abos, die per Lastschrift weiterlaufen.
- Das Schlüsselprotokoll: Wie viele Schlüssel wurden übergeben, und sind alle wieder da?
Was mit den Möbeln passiert
Nicht alles muss in den Container. Für das, was noch gut ist, gibt es in der Regel drei Wege: Es wird angerechnet und weiterverkauft, es geht an ein Sozialkaufhaus, oder Sie geben es selbst weiter.
Sozialkaufhäuser und Möbelbörsen nehmen gut erhaltene Möbel, Hausrat und Elektrogeräte an, holen sie teilweise sogar ab. Das lohnt sich vor allem bei Dingen, die zwar brauchbar, aber nicht wertvoll sind. Fragen Sie bei der Diakonie, der Caritas oder dem örtlichen Sozialkaufhaus nach.
Was tatsächlich einen Wert hat, rechne ich gegen den Preis. Und was Sie selbst verkaufen möchten, bleibt einfach stehen, sagen Sie es bei der Besichtigung.
Unterlagen, die Sie nicht wegwerfen dürfen
Beim Ausräumen landen Papiere schnell im Altpapier. Für einige gelten Aufbewahrungsfristen oder sie werden später gebraucht.
- Renten- und Sozialversicherungsunterlagen, oft bis zum Rentenbeginn und darüber hinaus
- Steuerunterlagen der letzten Jahre, bei Vermietung länger
- Kauf- und Handwerkerrechnungen für Gewährleistung und Garantie
- Versicherungspolicen und Kündigungsbestätigungen
- Grundbuchauszüge, Erbscheine, notarielle Urkunden
- Arztberichte und Impfunterlagen, wenn jemand ins Heim zieht
Im Zweifel: eine Kiste anlegen und ein Jahr stehen lassen. Papier braucht wenig Platz, und was fehlt, fehlt meistens genau dann, wenn es eilig ist.
Der Teil, den keine Checkliste abdeckt
Eine Haushaltsauflösung ist selten nur Organisation. Wer die Wohnung der Eltern ausräumt, geht dabei durch ein halbes Leben, und das dauert länger, als der Zeitplan vorsieht.
Zwei Dinge helfen erfahrungsgemäß. Erstens: nicht allein anfangen. Zu zweit geht es schneller und man bleibt weniger hängen. Zweitens: eine Kiste für alles, was nicht sofort entschieden werden muss. Die kommt mit und wird in einem halben Jahr noch einmal angesehen, wenn der Abstand größer ist.
Und wenn Sie irgendwann feststecken: Das ist normal und kein Zeichen von Unfähigkeit. Genau an dieser Stelle rufen die meisten Menschen an, und genau dafür ist die kostenlose Besichtigung da.
Die Übergabe an den Vermieter
Der letzte Termin entscheidet darüber, ob Sie Ihre Kaution zügig zurückbekommen. Vier Punkte lohnen dabei Aufmerksamkeit.
Erstens der Zustand: Besenrein heißt leer und gefegt. Ob darüber hinaus renoviert werden muss, steht in Ihrem Mietvertrag, und viele der dort üblichen Klauseln sind unwirksam. Bevor Sie streichen, lohnt ein Blick in den Vertrag oder eine kurze Beratung beim Mieterverein.
Zweitens das Protokoll: Zustand jedes Raums, alle Zählerstände mit Datum, die Zahl der übergebenen Schlüssel. Fotografieren Sie das unterschriebene Protokoll gleich ab.
Drittens Mängel: Wenn der Vermieter etwas beanstandet, lassen Sie es konkret ins Protokoll schreiben, statt pauschal zu unterschreiben. Ein Satz wie „Wohnung nicht ordnungsgemäß“ hilft später niemandem.
Viertens die Frist: Der Vermieter darf die Kaution eine angemessene Zeit prüfen, meist drei bis sechs Monate. Nur einen Teil darf er bis zur nächsten Nebenkostenabrechnung zurückhalten, wenn eine Nachzahlung zu erwarten ist. Wenn nach sechs Monaten nichts kommt, fragen Sie schriftlich nach.
Lieber gleich über Ihren Fall sprechen?
Wenn Sie beim Aussortieren feststecken, rufen Sie an. Meistens ist der Schritt kleiner, als er von innen aussieht.
Häufige Fragen
Wie viel Zeit sollte ich einplanen?
Sechs bis acht Wochen sind komfortabel. Es geht auch in zwei, wenn es sein muss, dann laufen die Formalien parallel zur Räumung. Der Engpass ist selten die Räumung selbst, sondern die Kündigungsfrist und das Aussortieren.
Soll ich vorher selbst aussortieren?
Nur das, was Sie behalten wollen. Alles andere können Sie stehen lassen. Wer wochenlang Müll trennt, spart am Preis fast nichts und verliert viel Zeit. Werfen Sie vor allem nichts weg, von dem Sie glauben, es sei wertlos, das schaue ich mir lieber an.
Was mache ich mit Möbeln, die noch gut sind?
Stehen lassen und mich bei der Besichtigung darauf ansprechen. Was sich verwerten lässt, rechne ich gegen den Preis. Wenn Sie etwas lieber selbst verkaufen oder verschenken möchten, sagen Sie es bei der Besichtigung, dann bleibt es stehen.
Brauche ich ein Übergabeprotokoll?
Unbedingt. Darin steht der Zustand der Wohnung, die Zählerstände und die Zahl der übergebenen Schlüssel. Ohne Protokoll wird die Rückzahlung der Kaution erfahrungsgemäß zäh.
Wann kündige ich Strom und Gas?
Kündigen können Sie früh, aber zum Übergabetag, nicht vorher. Für die Räumung wird Licht gebraucht, im Winter auch Heizung. Lesen Sie am Übergabetag die Zähler mit Foto und Datum ab, das erspart Diskussionen mit den Versorgern.
Was mache ich mit einer Einbauküche?
Ob sie bleibt, entscheidet Ihr Mietvertrag. Gehört sie zur Wohnung, bleibt sie. Haben Sie sie selbst eingebaut, müssen Sie sie in der Regel entfernen und die Anschlüsse fachgerecht verschließen lassen. Einen Gasanschluss darf nur ein Installateur abklemmen, einen Starkstromanschluss nur eine Elektrofachkraft. Manchmal übernimmt der Nachmieter sie gegen Ablöse, das ist für alle Beteiligten ein einfacher Weg.
Lieber gleich über Ihren Fall sprechen?
Wenn Sie zur Haushaltsauflösung noch etwas wissen möchten oder gleich ein Angebot brauchen: Rufen Sie an oder schicken Sie mir ein paar Fotos. Die Besichtigung kostet nichts.
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